Neuausgabe 2024:
Leitfaden zur Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierung

Leitfaden zur Fenstermontage und Haustüren für Neubau und Renovierung

Der Montageleitfaden dokumentiert das komplette Spektrum von den Grundlagen über die Planung bis zur fachgerechten Ausführung von Baukörperanschlüssen von Fenstern und Haustüren. Detailliert und gut verständlich führt der Leitfaden durch die anerkannten Regeln der Technik und kombiniert aktuelle technische Standards mit praxiserprobten Lösungen. Für Architekten, Planer, Bauleiter und Monteure ist er eine praktische und unverzichtbare Hilfe. Die Themenschwerpunkte sind für die jeweiligen Zielgruppen gut kenntlich hervorgehoben. So gelangen Planer, Montageverantwortliche und Monteure zielgerichtet zu den für sie relevanten Inhalten.

Was macht den Montageleitfaden unentbehrlich?

Der Leitfaden bietet umfassende Informationen und Anleitungen für eine fachgerechte Montage von Fenstern und Haustüren. Die Vermeidung von Fehlern und die Qualitätssicherung in der Planung und Ausführung stehen im Mittelpunkt. Zudem werden ohne viel Aufwand detailliert und klar verständlich die neuesten technischen Standards, gesetzlichen Anforderungen und neue Entwicklungen vorgestellt. Die Montage nach „RAL-Richtlinie“ steht für höchste Qualität in der Planung und Ausführung und sichert den Kunden einen fachgerechten Einbau von Fenstern und Haustüren nach den besten Qualitäts- und Leistungsstandards.

Update 2024: Neue Aspekte für Planung und Montage von Fenstern und Türen

Für alle Planer und bauausführenden Person werden die Anforderungen an die Planung und Ausführung der Baukörperanschlüsse zunehmend anspruchsvoller. Jedes Update des RAL Montageleitfadens berücksichtigt wichtige Neuerungen, um den immer komplexeren Aufgaben und Abläufen in der Branche gerecht zu werden. Änderungen oder Ergänzungen der neuen Ausgabe von 2024 umfassen unter anderem

  • die Fenstermontage im mehrgeschossigen Holzbau,
  • die Erweiterung Schnittstelle Bauwerksabdichtung – Baukörperanschluss,
  • die Anpassung der Inhalte zur Bauphysik an das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG),
  • die Ergänzung Flankenschalldämmung bei Fensterbändern sowie
  • Flüssigfolien als neues Dichtsystem.

Ein neues Kapitel gibt es zum Rückbau, Recycling, Re-Use von Altfenstern sowie zu Schad- und Giftstoffen und deren Rückbau. Das Update bietet zudem Ergänzungen zu s. g. französischen Balkonen und Beispiele zum Bodenanschluss bei Türen in 3D. Darüber hinaus wird noch eine erweiterte Checkliste für Planer bereitgestellt. 

Einige der ergänzten Inhalte im Update 2024 zur Haustür und Fenster Montage möchten wir Ihnen im Folgenden näher erläutern. Zusätzlich stehen Ihnen viele weitere Neuerungen und Ergänzungen zur Verfügung, die den Leitfaden zu Ihrer unverzichtbaren Grundlage für die fachgerechte Planung und Ausführung macht.

1. Rückbau, Recycling, Re-Use von Altfenstern

Auch im Fensterbau wird die Wieder- und Weiterverwendung von Bauteilen immer wichtiger. Die Berücksichtigung vorhandener Ressourcen hilft dabei, die Branche nachhaltiger zu gestalten und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Der neue RAL Montageleitfaden widmet dem Thema Rückbau, Recycling und Re-Use von Altfenstern ein komplettes zusätzliches Kapitel.

Die Grundsätze zur Ausbildung der Baukörperanschlüsse gelten gleichermaßen für den Bereich der Instandsetzung und Modernisierung im Gebäudebestand. Die Umsetzung von Regeldetails ist hier jedoch oftmals nicht uneingeschränkt möglich. Häufig führen die baulichen Gegebenheiten und spezifischen Voraussetzungen zu komplexeren Lösungen die in den Ausführungen eine noch größere Sorgfalt als im Neubau erfordern. Der Fensteraustausch im Gebäudebestand erfordert daher eine sorgfältige Planung und zusätzliche Maßnahmen in der Umsetzung, um die bestehenden baulichen Gegebenheiten ausreichend zu berücksichtigen. Herausforderungen sind beispielsweise der Eingriff in die veralteten Wärmeschutzstandards, Denkmalschutzauflagen, Fugendichtigkeit oder die notwendige Instandsetzung der Bausubstanz im Baukörperanschlussbereich.

Die grundsätzlichen Einbaumöglichkeiten beim Fensteraustausch im Gebäudebestand werden am Beispiel einer monolithischen, verputzten Außenwand dargestellt und detailliert erläutert.

Beim Rückbau und der Sanierung sind Bauherren und Beteiligte verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Altfenster sollen möglichst unbeschädigt ausgebaut und dem Wertstoffkreislauf zugeführt werden. Die Wiederverwendung von Bauteilen fördert die ökologische Nachhaltigkeit, da Ressourcen für einen weiteren Lebenszyklus genutzt werden können.

2. Schad- und Giftstoffe beim Rückbau von Altfenstern

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die möglichen Schad- und Gefahrstoffe in Gebäuden, dass Update befasst sich hiermit in einem ganzen Kapitel. Beim Rückbau von Altfenstern können Gefahrstoffe wie Asbest freigesetzt werden, die sowohl die Umwelt als auch die Gesundheit der Mitarbeiter und Nutzer gefährden. Daher sind spezielle Schutzmaßnahmen und Entsorgungsverfahren notwendig, um diese Risiken zu minimieren und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen.

Schad- und Gefahrstoffe wie PCB, Holzschutzmittel oder künstliche Mineralfasern müssen identifiziert und fachgerecht entsorgt werden. Unternehmen sollten geschulte Mitarbeiter mit entsprechendem Sachkundenachweis für die erste objektspezifische Beurteilung der Altfenster und der umgebenden Baustoffe einsetzen. Werden Schadstoffe vorgefunden, sind umgehend entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

3. Schnittstelle Baukörperanschluss – Bauwerksabdichtung im Holzbau

Neue Inhalte für Gebäude in Holzbauweise ergänzen die Bestimmungen zur Abdichtung erdberührter Bauteile. Insbesondere im Zusammenhang mit zunehmenden Niederschlägen sind vorbeugende konstruktive und bauliche Maßnahmen zu ergreifen.

Sockelausbildungen bei Wänden mit dauerhaft wirksamem Wetterschutz erfordern definierte Mindestabstände zwischen Holzunterkante und Geländeoberkante: mindestens 30 cm, mindestens 15 cm bei zusätzlichem Kiesbett (Korngröße mindestens 16/32, Breite mindestens 15 cm, Abstand zur Außenkante Schwelle mindestens 30 cm) oder einen Wasser ableitenden Belag mit mindestens 2 % Gefälle sowie mindestens 5 cm Abdichtungshöhe bei geeigneten Abdichtungsmaßnahmen nach DIN 18533.

Zum Schutz vor Spritzwasser muss ein Abstand von mindestens 30 cm zwischen der Unterkante von direkt bewitterten Hölzern und dem Erdreich bzw. dem umgebenden Bodenbelag eingehalten werden. Dieser Abstand kann durch technische Maßnahmen zur Reduzierung der Spritzwasserbelastung, wie eine Kiesschüttung (Korngröße mindestens 16/32, Breite mindestens 15 cm ab Außenkante Holzbauteil), auf 15 cm reduziert werden.

4. Bauphysikalische Grundlagen

Die Anforderungen des Gesetzgebers sind klar formuliert und im Gebäudeenergiegesetz (GEG) zusammengefasst. Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) wurden hier in einem Gesetz zusammengeführt. Es regelt die energetischen Richtlinien für Neubauten, Bestandsgebäude und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden. Das GEG ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Seit dem 1. Januar 2024 ist die Fassung vom 16. Oktober 2023 wirksam (GEG 2024).

Mit dem GEG 2024 ergeben sich Neuerungen hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen, die im aktuellen Montageleitfaden berücksichtigt werden. Sie betreffen unter anderem die Luftdichtheit von Gebäuden, den Mindestwärmeschutz, Wärmebrücken bei Alt- und Neubau, den Schallschutz, den Brandschutz und die Schlagregendichtheit. Mit übersichtlichen Tabellen, Fallbeispielen aus der Praxis und Sanierungsalternativen werden die unterschiedlichen Anforderungen und deren Umsetzung im neuen Montageleitfaden detailliert und anschaulich dargestellt.

Das Thema der Schlagregendichtheit bekommt im Update erstmals ein eigenes Kapitel. Es bezeichnet die Einwirkung von Regen bei gleichzeitiger Windbelastung. Die Schlagregendichtheit von Fenstern und Außentüren ist bis zu einem bestimmten Differenzdruck unter Prüfbedingungen gewährleistet. Bei außergewöhnlich starkem Niederschlag kann jedoch Wasser in die Konstruktion oder den Innenraum eintreten. Zusätzlich stellt eine Beständigkeit gegen Hochwasser eine besondere Anforderung dar und sollte explizit ausgeschrieben werden.

Die Ausführungen zum Brandschutz werden im neuen RAL Leitfaden um das Thema „Brandschutz im mehrgeschossigen Holzbau“ ergänzt. Die darunterfallenden Gebäude werden in der Regel den Gebäudeklassen 4 und 5 oder Sonderbauten zugeordnet. Für sie gilt gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 der Musterbauordnung (MBO): Wände in Gebäuden der Gebäudeklasse 5 müssen feuerbeständig und in Gebäuden der Gebäudeklasse 4 hochfeuerhemmend sein. Um diese Gebäude in Holzbauweise ausführen zu können, wird auf die „Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL)“ verwiesen, insbesondere auf Kapitel 4.7, das sich mit Öffnungen für Türen, Fenster und andere Einbauten befasst. Außenwände können mit K260-Kapselung nun einseitig oder beidseitig ausgeführt werden. Maßgeblich dafür sind die jeweilige Konstruktion und das Brandschutzkonzept.

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Nutzen Sie den Leitfaden, um die Montage von Fenster, Tür oder Haustür nach RAL-Richtlinie sicherzustellen. Damit Sie und Ihre Kunden profitieren!